Für unseren Aufenthalt im Gebäude Hoheluftchaussee 145 gelten folgende Regeln:
Personen, die Symptome akuter Atemwegserkrankungen aufweisen, dürfen das Haus nicht betreten. Symptome hierfür sind insbesondere Husten, Atemnot, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Husten, Gliederschmerzen und Fieber.
Ergänzung vom 12.05.2022:
Die Maskenpflicht entfällt.
Personen müssen klingeln, um ins Haus zu gelangen. Es wird Besuchern, die aufgrund einer Vorerkrankung zu einer Risikogruppe gehören geraten, zu Hause zu bleiben.
Abstandsregelungen
Unsere Freies-Sprechen findet unter Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern statt.Bodenmarkierungen im Eingangsbereich und in den Räumen weisen Besucher darauf hin, den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Die beiden Kursräume hinten werden ohne Trennwand genutzt. Hier können sich maximal 12 Personen aufhalten (Stand: 17.05.21, Vorgabe DRK). Die Terrasse wird mit einbezogen.
Zur Zeit ist Freies-Sprechen nur mit überwiegend festem Teilnehmerkreis zulässig. Dies wird über feste Anmeldungen sichergestellt. Das sonst übliche offene Angebot, das sich an einen unbekannten Teilnehmerkreis richtet und an dem jedermann ohne Anmeldung teilnehmen kann, ist zurzeit nicht gestattet. Bei unserem regelmäßigen, wiederkehrenden Treffen ist der jeweilige Teilnehmerkreis möglichst identisch. Eine Fluktuation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird möglichst vermieden. D.h. wir haben einen geringen Zulauf an neuen Besuchern. (wurde gestrichen, 04.04.2022)
Mund-Nasen-Bedeckung
Die Teilnehmer haben die Pflicht in geschlossenen Räumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die aufgrund gesundheitlicher/kognitiver Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckungen tragen können, sind – zum Schutze der übrigen Anwesenden – von der Teilnahme ausgeschlossen. Während der Redezeit des jeweils aktiven Sprechers kann die Maske abgenommen werden, siehe weiter unten.Datenspeicherung(wurde gestrichen, 24.03.2022)
Die Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer wird durch Eintragung in eine Liste gewährleistet. Besucher, die sich weigern mindestens eine kurzfristige Kontaktmöglichkeit (Telefon/ E-Mail) einzutragen, dürfen nicht an unserem Angebot teilnehmen. Das Gesundheitsamt ist berechtigt, die Daten einzufordern. Sie werden nur zum Zwecke einer Nachverfolgbarkeit und Benachrichtigung desjenigen bei einer eventuellen Corona-Infektion in den Räumlichkeiten verwendet.
Die Daten werden 4 Wochen in verschlossenen Schränken aufbewahrt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht/vernichtet.
Durch die Leitung wird aktiv drauf geachtet, dass das Schutzkonzept eingehalten wird. Die Impfnachweise werden elektronisch überprüft. (wurde gestrichen, 04.04.2022)
Zur Reduzierung des Infektionsrisikos sind folgende Hygiene-Maßnahmen zu beachten:
Desinfektion der Hände beim Betreten des Gebäudes (Hände-Desinfektion steht bereit).Regelmäßiges, intensiviertes Händewaschen und Hände aus dem Gesicht fernhalten.Beachtung der Niesetikette (Niesen in die Ellenbeuge, Handreinigung nach Niesen in die Hände).Verzicht auf körperliche Begrüßungen und Verabschiedungen (Händeschütteln, Umarmungen, Gesichtskontakte).Bereitstellung von Flüssigseife in den WCs. Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung.Intensivierung der Reinigung von Kontaktflächen mit Routinereinigungsmittel (Tische, Türklinken, Griffe, Geländer, sanitäre Anlagen, Eingangsklingel und Gegensprechanlage, etc.) vor jedem Kurs- bzw. Gruppenwechsel.Nach und vor dem Treffen wird großzügig gelüftet. Auch während des Angebots werden Fenster und Terrassentüren nach Möglichkeit offen gehalten oder alle 20 Minuten stoßgelüftet.Vorhandene Raumluft-Reiniger werden eingeschaltet. (Nachtrag vom 17.05.21, Vorgabe DRK)Hinweisschildern zu Hygiene-Maßnahmen wurden angebracht (mit leicht verständlichen Icons)Die Besucher werden dazu angehalten, eigene Trinkgefäße mitzubringen
Sollte Gläser/ Tassen /Geschirr benutzt worden sein, sind diese im Geschirrspüler zu reinigen.Findet das Treffen bei gutem Wetter auf der Terrasse statt, ist das Tragen einer Maske nicht notwendig.Für den kurzen Zeitraum von bis zu fünf Minuten ist es dem jeweilige Teilnehmer während seiner Redezeit gestattet, die Maske kurzzeitig abzunehmen.
Weitergehende Informationen sind auf der Website von KISS, in der offiziellen Hamburger Corona-Verordnung und in „das ist erlaubt“ zu finden.
Letzte Aktualisierung: 16.05.2022